Ausufernd? Ausufernd waren wohl eher die Versuche Gebrauchs-Kosten auf den Mieter zu übertragen. Geschichtlich gesehen waren Schönheitsreparaturen schließlich auch nur eine außergewöhnliche Tür des Richterrechts bei festen Mietpreisen. Wenn jetzt der BGH diese Ausweitung einschränkt, kann das wohl kaum eine Ausuferung sein.
Nur weil man sich überall an diese Klauseln gewöhnt hat und weil viele Vermieter sich trotz des Wissens nicht um die BGH-Rspr. scheren. Man sollte das Regel-Ausnahme-Verhältnis sich hier stets vor Augen halten!
Vermieter sitzen in keinem Fall auf den Schaden, wenn sie es richtig machen. ZB höhere Mieten nehmen und dafür den Mieter überhaupt nicht belasten. Oder vernünftige Klauseln einbauen (nur bei obj. Bedarf), usw.
Das Mitleid mit den Vermietern ist unbegründet.